Gemäß § 4 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gibt die SWE Netz GmbH hiermit öffentlich bekannt, dass das Pauschalpreisverzeichnis zu den Ergänzenden Bedingungen mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 angepasst wird/wurde. Hier geht es zum neuen Pauschalreisverzeichnis (Strom).
Gemäß § 4 Abs. 3 Niederdruckanschlussverodnung (NDAV) gibt die SWE Netz GmbH hiermit öffentlich bekannt, dass das Pauschalpreisverzeichnis zu den Ergänzenden Bedingungen mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 angepasst wird/wurde. Hier geht es zum neuen Pauschalpreisverzeichnis (Gas).