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Veröffentlichungspflichten Stromerzeugungsanlagen


Auf den weiterführenden Seiten finden Sie Informationen zum Thema Einspeisungen in das Stromnetz der SWE Netz GmbH. Insbesondere können Sie sich über das Thema Stromeinspeisungen auf Basis des "Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) informieren.

Erneuerbare- Energie- Gesetz - EEG


Am 1. April 2000 trat das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft. Dieses Gesetz wurde mehrfach novelliert.

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Weiterhin soll ein Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen erbracht werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung soll sich bundesweit in den nächsten Jahren maßgeblich erhöhen.

Zur Umsetzung dieses Zieles werden Stromnetzbetreiber, wie beispielsweise unser Unternehmen, verpflichtet, Erzeugungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien vorrangig und unverzüglich an das Netz anzuschließen und den gesamten, vom Betreiber dieser Anlagen angebotenen Strom, aufzunehmen. Die Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, den ausschließlich mittels erneuerbarer Energien gewonnenen Strom zu festgelegten Vergütungssätzen an den Betreiber der Anlagen zu vergüten. Die Fristen für diese Vergütungszahlungen werden ebenfalls im Gesetz definiert.

Außerdem reguliert dieses Gesetz einen bundesweiten Ausgleich der von allen lokalen Verteilnetzbetreibern aufgenommenen Strommengen und den damit verbundenen Vergütungszahlungen. Dazu erfolgt eine generelle Weiterleitung der Strommengen aus erneuerbare Energien an den jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die überregional agierenden Übertragungsnetzbetreiber sind wiederum ihrerseits verpflichtet, die Strommengen untereinander auszugleichen.

EEG- Anlagenstammdaten

Unter dem weiterführenden Link wird Ihnen die Möglichkeit geboten, sich Daten zu Stromerzeugungsanlagen gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG anzeigen zu lassen. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber die Veröffentlichung folgender Stammdaten vor:
 

  • Standort Lage der Anlage

  • installierte Leistung der Anlage

  • weitere Angaben (z. B. Energiequellen, Fernsteuerbarkeit und anderes mehr)

Darüber hinaus werden die genutzten Energiequellen, die Spannungsebenen für die Stromeinspeisungen und weitere Angaben aufgeführt.
 

Anlagenstammdaten

EEG- Endabrechnung

Unter dem weiterführenden Link wird Ihnen die Möglichkeit geboten, sich Daten zur Endabrechnung des vergangenen Jahres für Stromerzeugungsanlagen gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG anzeigen zu lassen.

Ferner sind Daten zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten, den Energiequellen und weitere Angaben aufgeführt.

EEG Endabrechnung 2017 Testat - Vergütungen
EEG Endabrechnung 2017 Testat - EEG - Umlage

Erneuerbare Energien in Erfurt

Erneuerbare Energien im Jahr 2010
Erneuerbare Energien im Jahr 2011
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Entwicklung der Erneuerbaren Energien