Wie sind Kleingrabungen in der Stadt Erfurt im öffentlichen Bauraum definiert?
Hierbei handelt es sich um Aufgrabungen mit einer maximalen Länge von 50 m (z.B. Netzanschlüsse) oder punktuelle Aufgrabungen (z.B. Gruben für Schieberwechsel).
Beachten Sie bei Arbeiten im unterirdischen Bauraum und/oder in der Nähe von Anlagen der SWE Gruppe unbedingt die unter "Richtlinien" abgelegten Dokumente.