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Hinweise und Auflagen bei Kleingrabungen

Wie sind Kleingrabungen in der Stadt Erfurt im öffentlichen Bauraum definiert?

Hierbei handelt es sich um Aufgrabungen mit einer maximalen Länge von 50 m (z.B. Netzanschlüsse) oder punktuelle Aufgrabungen (z.B. Gruben für Schieberwechsel).

Beachten Sie bei Arbeiten im unterirdischen Bauraum und/oder in der Nähe von Anlagen der SWE Gruppe unbedingt die unter "Richtlinien" abgelegten Dokumente.

Richtlinien

Auflagen zum Schutz unterirdischer Anlagen und Leitungen öffnen
Maßnahmen bei Beschädigungen von Leitungen und Kabeln öffnen
Schutz bestehender Versorgungsanlagen / Leitungen öffnen
Spezielle Hinweise des Öffentlichen Personennahverkehrs öffnen