Erster Schritt: Antrag auf Anschluss und Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen mit einer Leistung größer oder gleich 30 kWp. (Bei Anlagen kleiner 30 kWp überspringen Sie diesen Bearbeitungsschritt und beginnen bei Schritt2.)
Ansprechpartner für Antragsunterlagen
Damit die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt und der technisch sowie wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt gemäß EEG ermittelt werden kann, sind über das Netz Portal nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben.
Von Ihnen zu erstellen:
Maßstabsgerechter Lageplan aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des(r) Grundstücks(e) sowie der Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen
Windanlagen
Bei Windkraftanlagen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Prüfbericht für die Netzverträglichkeit eines akkreditierten Prüfinstitutes mit Herstellerbescheinigung für den jeweiligen WEA-Typ (gemäß FGW) vorzulegen
Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen > 30 kW (AC-Nennleistung)
Nutzen Sie dazu unser Netz Portal
(Kategorie: "EEG- Anlagen", dann "Schritt 1: Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung von Erzeugungsanlagen bzw. Stromspeicher")
Bearbeitung durch die SWE Netz GmbH
Nach Eingang der von Ihnen übergebenen Anmeldeunterlagen erhalten Sie von uns ein zeitnahes Antwortschreiben zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Sollten zu diesem Zeitpunkt von Ihnen notwendige Unterlagen für die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes fehlen, bitten wir Sie über unsere Portallösung um die Korrektur Ihres "Antrages auf Netzverträglichkeitsprüfung" . Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.
Zweiter Schritt: Übergabe Projektunterlagen
Für Anlagen größer oder gleich 30 kWp erhalten Sie mit dem Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung einen konkreten Netzverknüpfungspunkt sowie gegebenenfalls weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage sowie eine Grobkostenkalkulation zur Herstellung des Netzanschlusses.
Zur Erstellung eines konkreten technischen Netzanschlusskonzeptes sind in Abhängigkeit des ermittelten Netzanschlusspunktes nachfolgende Unterlagen beim Netzbetreiber einzureichen.
Anmeldung zum Netzanschluss Strom
Nutzen Sie dazu unser Netz Portal
(Kategorie: "EEG- Anlagen", dann "Schritt 2: EEG/KWK-Anlage bzw. Stromspeicher beantragen")
Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
Konformitätsnachweis sowie der dazugehörige Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit
Vorgaben der SWE Netz GmbH zur Systemsicherheit gemäß den aktuellen Regeln des jeweils gültigen EEG beachten
genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie der dazugehörige Prüfbericht
Wenn technisch erforderlich, ein maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) inklusive Projektunterlagen
Wenn technisch erforderlich, eine Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. einen entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt.
Handelsregisterauszug bei Kaufmann- (kaufmännisch) bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
Zusätzlich bei Photovoltaikanlagen
1. Technische Datenblätter zu den geplanten Wechselrichtern
2. Technische Datenblätter zu den geplanten Solarmodulen
3. Genaue Zuordnung der Solarmodule und Wechselrichter für jedes einzelne Gebäude (Modulbelegungsplan mit Zuordnung der Grundstücke)