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Netzanschluss Mini-Solarkraftwerke

Wichtige Hinweise zu Ihrer Investition in ein Balkon-Kraftwerk – Minisolaranlage
 
Mit dem In-Kraft-Treten des Solarpaketes 1 am 26.04.2024 sind maßgebliche Veränderungen für die Organisation von sogenannten Mini-Solar-Kraftwerken entstanden.  Balkonkraftwerke oder auch Minisolarkraftwerke genannt sind eine schnell installierte Erzeugungsmöglichkeit für elektrische Energie im eigenen Haushalt. Dabei kann man auch noch Stromkosten zu sparen.
Doch bei Genehmigung, Versicherung und Montage gilt es trotz Vereinfachungen des Gesetzgebers ein paar Dinge zu beachten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
 
Balkonkraftwerk mit Speicher?!
Strom aus dem Balkonkraftwerk, der nicht im Haushalt verbraucht wird, landet automatisch und ohne EEG-Vergütung im Netz der SWE Netz. Wer den überschüssigen Strom aus der Photovoltaik selbst nutzen möchte, für den kann ein Balkonkraftwerk mit Stromspeicher interessant sein. Der sammelt überschüssigen Strom, der genutzt werden kann, wenn es dunkel oder wolkig ist und das Balkonkraftwerk keinen Strom erzeugt. Aber - Speicher sind teuer! 
 
600 oder 800 Watt? Rechtliche Hürden für Balkonkraftwerke sind gefallen
Die Bundesregierung hat nun auf den Weg gebracht, Stecker-Solargeräte in die privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht aufzunehmen. Dann dürften Hauseigentümer und Mieter nicht mehr widersprechen, sondern hätten nur noch ein Mitspracherecht beim Erscheinungsbild. 
Auch neu: Sie können ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt maximale Einspeiseleistung kaufen (bisher max. 600 Watt) und betreiben. Der Anschluss kann über eine Schukosteckdose erfolgen.
Vorsicht aber hier, wer sich nicht auskennt: Ein Rat des Elektrofachprofis ist hier angebracht. Es besteht ggfs. Brandgefahr.
Welche Versicherung brauche ich für ein Balkonkraftwerk?
Bei einem Balkonkraftwerk ist der Wechselrichter das wichtigste Bauteil. Was ist jedoch, wenn das Netztrennrelais beim Wechselrichter fehlt?
Balkonkraftwerke zählen grundsätzlich als Einrichtungsgegenstand. Das heißt, für Beschädigung oder Verlust könnte ggfs. die Hausratversicherung aufkommen.
Besitzer von Balkonkraftwerken sollten jedoch ihre Hausratversicherung darüber informieren, dass sie eine Anlage installiert haben. Nur so ist sichergestellt, dass die Photovoltaik-Anlage auch in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
 
Was muss ich noch beachten?
Sie sind mit dem Kauf und dem Anschluss der Anlage Einspeiser von Elektroenergie geworden.
Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden – und dies spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Wer es nicht macht, riskiert ein Bußgeld.
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/MaStR_node.html).
Eine Mitteilung an den Netzbetreiber ist nicht mehr verpflichtend.
 
Mehrere Anlagen an einem Verknüpfungspunkt
Wenn mehrere Balkonanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt (in der Regel der Hausanschluss – dies ist auch die Rechtsträgergrenze zwischen Netzbetreiber und Kundenanlage) angeschlossen werden, müssen vom Eigentümer oder verantwortlichen Verwalter der Immobilie technische Normen (die Wichtigste ist die VDE-AR-4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Installateure und Fachplaner kennen diese Normen) beachtet werden. Dies kann bei Mehrfamilienhäusern, Wohnscheiben oder Wohn- und Gartensiedlungen entstehen. So die Menge der angeschlossenen elektrischen Wechselrichterleistungen 30kW am Netzverknüpfungspunkt überschreiten, muss dies beim Netzbetreiber angemeldet und letztlich beauftragt werden.
Nutzen Sie dazu das Netz Portal, das Sie auf der Homepage der SWE Netz GmbH (https://www.swe-netz.de) finden.
 
Brauche ich einen neuen Zähler?
Da, wie schon erwähnt Strom ins Netz der SWE Netz fließen kann, muss der zuständige Messstellenbetreiber (kurz MSB) nach Ihrer Anmeldung der Anlage den Zähler auswechseln, falls noch ein Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) eingebaut ist. Die Information dazu erhält er von der Bundesnetzagentur. Den Zähler wird der MSB gegen eine moderne Messeinrichtung tauschen, der beide Richtungen erfassen kann und eine Rücklaufsperre besitzt.