Smart Meter ist der Oberbegriff für intelligente Messsysteme und heißt wörtlich übersetzt intelligenter Zähler.
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung von modernen Messsystemen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (in Kraft getreten im September 2016).
Mit modernen Messeinrichtungen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen. Der Kunde soll einen besseren Überblick über seinen Stromverbrauch erhalten und zum bewussteren Umgang mit Energie angeregt werden.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die neben dem aktuellen Zählerstand auch den momentanen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate anzeigen.
Nein, die moderne Messeinrichtung zeigt nur den kompletten Stromverbrauch der Abnahmestelle an. Den Stromverbrauch eines einzelnen Gerätes kann man damit nur bestimmen, indem sämtliche anderen Verbraucher an der Abnahmestelle abgeschaltet werden.
Moderne Messeinrichtungen sind ab dem Zeitpunkt zu verbauen, ab dem sie verfügbar sind und die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen. Das Gesetz regelt ebenfalls den zusätzlichen Einbau von intelligenten Messsystemen (Pflichteinbaufälle). Der Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre wird als Berechnungsgrundlage verwendet.
Bis Ende des Jahres 2032 sollen alle Abnahmestellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Ja, weil diese „light“-Version mittels Kommunikationsadapter auch an ein intelligentes Messsystem anschließbar ist. Sie besitzt alle Standardfunktionen der modernen Messeinrichtung.
Für den Einbau ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig. Diese Aufgabe übernimmt die SWE Netz GmbH im Versorgungsgebiet der Landeshauptstadt Erfurt.
Der Kunde wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausführlich informiert.
Ja, es besteht die Wahlmöglichkeit, anstatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen.
Die Funktionsweise und die Bedienungsanleitung haben wir für unsere Kunden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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Der Gesetzgeber hat eine Preisobergrenze von 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr festgelegt. Dieser Preis beinhaltet Einbau, Betrieb, jährliche Ablesung, Wartung und den Ausbau der modernen Messeinrichtung. Die Kosten sind höher als die für bisherige Zähler. Hat der Kunde mit seinem Lieferanten eine häufigere Ablesung vereinbart, wird diese entsprechend in Rechnung gestellt. Die Preisliste ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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Moderne Messeinrichtungen und Messsysteme können problemlos auf vorhandenen Drei-Punkt-Zählerplätzen verbaut werden. Anlagen sind vom Eigentümer nur zu verändern oder instand zu setzen, wenn die elektrotechnische Sicherheit gefährdet ist. Wichtig ist außerdem die Zugänglichkeit der Anlage.
Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau vor. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Einbau zuständig. Eine Wahl- oder Widerspruchsmöglichkeit ist für den Anschlussnutzer im MsbG nicht vorgesehen.
Eine moderne Messeinrichtung speichert im Gerät den aktuellen Stromverbrauch und historische Daten der letzten 24 Monate. Dies sind tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte. Bei einem Stromausfall gehen diesen diese nicht verloren.
Zugriff auf die historischen Daten hat nur der Kunde. Der Ableser nimmt nur den aktuellen Zählerstand auf und leitet diesen zur Stromabrechnung weiter.
Vom Kunden werden keine persönlichen Daten durch die moderne Messeinrichtung gespeichert, nur der Stromverbrauch.
Bei Einzug übermittelt der Kunde wie gewohnt den aktuellen Zählerstand an seinen Stromlieferanten und meldet sich an.
Bei Auszug meldet sich der Kunde wie gewohnt bei seinem Stromlieferanten ab mit dem aktuellen Zählerstand. Außerdem kann er die gespeicherten historischen Stromverbrauchsdaten der letzten 24 Monate an der modernen Messeinrichtung löschen. Dadurch sieht der nachfolgende Kunde nicht die gespeicherten Daten des vorherigen Kunden. Eine Bedienungsanleitung dazu haben wir für unsere Kunden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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Bei Neubauten wird generell eine moderne Messeinrichtung verbaut.
Nein, nur der aktuelle Zählerstand wird angezeigt.
Die Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate werden erst nach der einmaligen Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) sichtbar.
Die PIN können unsere Kunden telefonisch oder per E-Mail anfordern. Diese wird von uns dann aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.
Auch bei mehrmaliger Falscheingabe wird die moderne Messeinrichtung nicht gesperrt. Die Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden.
Nein, es ist nur eine einmalige Eingabe erforderlich.
Nach der einmaligen PIN Eingabe werden die gespeicherten Daten der letzten 24 Monate sichtbar durch das Anleuchten des Lichtsensors an der modernen Messeinrichtung. Dies kann mit Hilfe einer Taschenlampe geschehen. Dann werden die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchsdaten angezeigt.
Die Ablesung moderner Messeinrichtungen erfolgt durch den MSB wie bisher bei „klassischen“ Zählern einmal jährlich. Hierzu wird in der Regel ein externer Ableser beauftragt oder eine Selbstablesung durch den Kunden durchgeführt. Dabei wird lediglich der aktuelle Zählerstand abgelesen und an den Netzbetreiber und den jeweiligen Lieferanten des Kunden übermittelt.
Zugriff auf die historischen Daten hat nur der Kunde. Der Ableser nimmt diese nicht auf.
Nein, der Eigenverbrauch wird nicht gemessen und geht nicht zu Lasten des Kunden.
Eine moderne Messeinrichtung ist acht Jahre geeicht und kann im Falle eines Stichprobenverfahrens zusätzlich nachgeeicht werden.
Nein, eine moderne Messeinrichtung ist manipulationssicher.
Nein, entsprechend dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende besteht die Anforderung nur für Strom.
Intelligente Messsysteme besitzen zusätzlich zur modernen Messeinrichtung eine Kommunikationseinheit. Diese dient zur Speicherung und Übermittlung wichtiger Netz- und Verbrauchswerte.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und über eine gesicherte Datenverbindung.
Der Stromkunde kann dadurch effizienter mit Energie umgehen und seinen Energieverbrauch besser kontrollieren, z.B. durch Anbindung eines Energiemanagementsystemes.
Ein Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit nach § 2 Nr. 19 MsbG, welche die moderne Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einbinden kann. Es besitzt Funktionalitäten zur Erfassung und Versendung von Daten.
Ja, auf Kundenwunsch rüsten wir die moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem auf. In der Verbrauchsgruppe unter 6000 kWh ist dies ab 2020 möglich. Dies wird je nach Verbrauch in Rechnung gestellt. Die Preisliste ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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Es ist zu beachten, dass ein Rückbau auf eine moderne Messeinrichtung nachträglich nicht mehr möglich ist.
Für unsere Kunden haben wir das Kontaktformular und die Telefonnummer zum Messstellenbetrieb auf unserer Internetseite bereitgestellt.
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Nach § 45 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) müssen in den ersten drei Jahren nach Übernahme der Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebes 10 % der Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (kein zwingender Einbau je Verbrauchsklasse) umgerüstet sein.
Gemäß MsbG gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten und Renovierungen. Bei allen anderen Anlagen ist der Einbau von Ferrariszählern vorerst nicht ausdrücklich verboten.
Gemäß MsbG sind jedoch bis spätestens 2032 alle "klassischen" Messeinrichtungen gegen mME oder iMSys auszutauschen.
Ja, es können zukünftig über die LMN-Schnittstelle auch mehrere moderne Messeinrichtungen und andere spartenunabhängige Sensoren an ein Gateway angeschlossen werden. Eine Zuordnung des Messwertes erfolgt dann durch die OBIS-Kennzahl.
Abrechnungstechnisch gilt dann die höchste in Frage kommende POG.
Diese Steuerbox dient der Schaltung von steuerbaren Anlagen wie z.B. unterbrechbaren Verbrauchern oder Einspeisemanagement. Sie wird in Zukunft vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und vermutlich nicht vor 2019 verfügbar sein.
Der Gateway Administrator (GWA) überwacht die Gültigkeitsdauer und Aktualisierung der Zertifikate.
Standardmäßig sind in der Preisobergrenze (POG) z.B. Einbau und Betrieb der Messgeräte und die Übermittlung von Messdaten nach § 60 MsbG enthalten.
Zusatzleistungen sind z.B. Wandler, Steuereinrichtungen und häufigere Datenübertragung. Die Preisliste ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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Laut MsbG ist der Jahresstromverbrauch der letzten drei Jahre maßgeblich für einen Zählpunkt.
Liegen noch keine drei Vorjahreswerte vor, ist der Zählpunkt der Verbrauchsgruppe <2000 kWh zuzuordnen und unterliegt keiner Einbaupflicht.
Der gMSB hat den Drei-Jahres-Durchschnittsverbrauch jährlich zu überprüfen und das in Rechnung zu stellende Entgelt soweit erforderlich anzupassen.
Die Abrechnung kann über den Lieferanten in einer All-Inklusive-Rechnung mit Strom und Netzentgelten erfolgen.
Weigert sich allerdings der Lieferant, dann hat der gMSB die Abrechnung eigenständig durchzuführen.
Das MsbG hat diese Möglichkeit eingeschränkt weil der Einspeiser nun die Marktrolle MSB einnehmen muss. Alternativ kann auch der gMSB für den Messstellenbetrieb beauftragt werden.